AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Beherbergungsgewerbe
(Empfohlen vom Dt. Hotel- und Gaststättenverband, §§ 145-151, 631,675-676 BGB)- Der Gast-Aufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Reservierung einer Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter schriftlich bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche als auch die mündliche Form bindend. Der Gast-Aufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung.
- Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist ferner verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadenersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, die reservierte Ferienwohnung baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann und den geleisteten Schadenersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen.
- Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen. Als ersparte Eigenkosten werden in der Regel in Ansatz gebracht: 5 % des Preises für eine Ferienwohnung (d.h. 95 % des vereinbarten Mietpreises sind auf jeden Fall an den Vermieter zu entrichten, falls dieser die reservierte Ferienwohnung nicht mehr rechtzeitig adäquat vermieten kann)
- An- und Abreisetag gelten als ein Miettag und werden als solcher berechnet. Am Anreisetag steht dem Gast die reservierte Ferienwohnung ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast die Ferienwohnung bis 10:00 Uhr verlassen, um dem Vermieter die Gelegenheit zu geben, sie für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten. Die in der Preistabelle ausgedruckten Preise gelten für die Ferienwohnung pro Übernachtung bei einer ununterbrochenen Mietdauer von 7 Übernachtungen. Bei kürzerer Aufenthaltsdauer kann ein Zuschlag erhoben werden. Bei der Ferienwohnung gilt der Preis für die gesamte Wohnung bei Belegung der schriftlich bestätigten Personenanzahl. Letztlich maßgebend ist in jedem Fall der mit dem Vermieter vereinbarte und bestätigte Preis.
- Für das Haus Frohsinn gilt bei Bestellung der Ferienwohnung und nach erfolgter schriftlicher Bestätigung folgendes: Nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung wird eine Anzahlung von ca. 20% (siehe Summe in Bestätigung) sofort fällig, die der Gast an den Vermieter unverzüglich zu überweisen hat. Die Restsumme muss ebenfalls eine Woche vor Reiseantritt komplett an den Vermieter überwiesen werden.
- Erfüllungsort ist Baltrum, Gerichtsstand Norden
Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekosten – Ausfallversicherung.